
In der Wirtschaftssoziologie : agency of social control, häufig auch: Institution sozialer Kontrolle . Der Begriff der Instanz sozialer Kontrolle s. K. bezieht sich auf alle Institution en, deren Aufgabe darin besteht, soziale Normen durchzusetzen; i.e.S. sind jedoch nur solche Institution en gemeint, die sich an der Durchsetzung von Strafrecht......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/instanz-sozialer-kontrolle/instanz
Keine exakte Übereinkunft gefunden.